16.08.2018 - 22 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:


Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage für die Teilung des Grundstücks Otternweg 3 (Flurst. 2/41 der Flur 49 sowie eine zusätzliche Bebauung mit einem Einfamilienhaus.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 14 BauGB für eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ aufgrund der Teilung des Grundstücks Otternweg 3 (Flurst. 2/41 der Flur 49 sowie einer zusätzlichen Bebauung mit einem Einfamilienhaus

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Engljähringer und Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

5

Ja-Stimme(n):

0

Nein-Stimme(n):

5

Enthaltung(en):

0

 

Der Antragsteller wird aufgefordert einen Baumbestandsplan zu erstellen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage