16.08.2018 - 22 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 16.08.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Katrin Haralambous
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage für die Teilung des Grundstücks Otternweg 3 (Flurst. 2/41 der Flur 49 sowie eine zusätzliche Bebauung mit einem Einfamilienhaus.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 14 BauGB für eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ aufgrund der Teilung des Grundstücks Otternweg 3 (Flurst. 2/41 der Flur 49 sowie einer zusätzlichen Bebauung mit einem Einfamilienhaus
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Engljähringer und Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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922,9 kB
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