11.09.2014 - 9 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 7 "Alte Hege" für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Aumühle
- Datum:
- Do., 11.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es ist beabsichtigt, das 1. Obergeschoss und das Dachgeschoss des Rathauses in der Bismarckallee 21 als Arztpraxis zu vermieten. Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die unmittelbar an das Rathaus angrenzenden Nachbargrundstücke werden mit Zustimmung der Eigentümer dieser Grundstücke künftig als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen.
Beschluss
Beschluss:
Für das Gebiet: „Östlich Bismarckallee ab Rathaus, nördlich Alte Hege, östlich Berliner Platz und westlich Birkenstraße“ soll die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“ aufgestellt werden.
Planungsziel ist die Änderung der Gebietsausweisung von „Reinen Wohngebiet“ in „Allgemeines Wohngebiet“.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltplanung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13a Abs. 2 BauGB abgesehen.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“ für das Gebiet: „Östlich Bismarckallee ab Rathaus, nördlich Alte Hege, östlich der Straße „Berliner Platz“ und westlich der Birkenstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 2 soll in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Fachdienst Planung und Bauen, Christa-Höppner-Platz 1,
21521 Dassendorf, erfolgen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel durchgeführt werden.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren die Herren Abraham, Dr. Jantzen und Mylius von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
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1
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3,8 MB
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572,8 kB
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