27.09.2018 - 9 Straßenausbau und Reparatur...

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Wortprotokoll

 

9.1 Eichhörnchenweg
Der aktuelle Sachstand im Eichhörnchenweg wird vorgestellt. Es wird für den Aus und Umbau mit rund 340.000 € gerechnet bei einer angeschlossenen Umlagefähigen Flächevon rund 34.000m². Da die gemeinde 25% der Kosten zu tragen hat, bleiben für die Anlieger etwa 7,50€/m² Grundstücksgröße über 10 Jahre zu zahlen übrig. Diese Zahlen sind mit Unsicherheiten bei den Kosten verbunden. Es soll im November eine Anliegerinformationsveranstaltung stattfinden und dann sollen der weitere Zeitplan und die nächsten Schritte festgelegt werden. Es wird mit einer Bauzeit von 4-6 Monaten gerechnet, in denen die Straße nur sehr eingeschränkt befahren werden kann. Da es eine gültige Satzung gibt, wird nach dieser vorgegangen, sollte der Gemeinderat in der Zwischenzeit eine Änderung der Ausbaubaubeiträge beschließen wird der Bescheid so lange nicht fällig gestellt, bis eine neue Satzung verabschiedet ist. Durch eine neue Satzung notwendige Änderungen werden in die Bescheide dann eingearbeitet. Der Bauhof hat gefährliche Stolperstellen provisorisch beseitigt.


Die nächsten Schritte für den Satzungsgerechten Ausbau sollen erfolgen, als erstes soll im November eine Anliegerinformationsveranstaltung durchgeführt werden, anschließend soll ausgeschrieben und der Ausbau im kommenden Jahr durchgeführt werden.
 

Beschluss:


Der Umweltausschuss beschließt, dem Gemeinderat zu empfehlen, den Eichhörnchenweg gemäß der Planung auszubauen und die Anlieger in einer Informationsveranstaltung zu informieren. Danach die Ausschreibung durchzuführen und im Jahr 2019 die Bauarbeiten durchzuführen. Eine Anwendung der Satzung soll den Anliegern angekündigt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

1

 

9.2 Anstehende  / laufende Projekte

Zum notwendigen Grundstückstausch im Weidenstieg gibt es keine neuen Informationen.

Der Bauausschuss hat sich in der gerade stattgefundenen Sitzung mit dem B-Plan 11 A befasst und diesen zur finalen Abstimmung an die Gemeindevertretung übergeben.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage