25.10.2018 - 11 Bebauungsplan Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zw. Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort, Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstraße" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Aumühle, entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung Aumühle den Bebauungsplan Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zw. Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort, Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstraße" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 11a durch die Gemeindevertretung Aumühle ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.aumuehle.de in der Rubrik Bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.


Der Bürgermeister wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

21

Ja-Stimme(n):

21

Nein-Stimme(n):

  0

Enthaltung(en):

  0

 

Aufgrund des § 22 GO war Herr Bürgermeister Suhk von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

Herr Bürgermeister Suhk kehrt in den Sitzungsraum zurück und übernimmt vom 1. stellvertretenden Bürgermeister, Herrn Bargon, wieder die Sitzungsleitung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage