13.11.2018 - 9 Abstimmung zu den Vergaberichtlinien der gemein...

Reduzieren

Wortprotokoll

Verfahren zur Wohnungsvergabe der gemeindeeigenen Wohnungen Aumühles

 

• Jede freie gemeindeeigene Wohnung wird wie folgt ausgeschrieben: Zeitgleich mit der Bekanntgabe durch die Wohnungsverwaltung im Internet werden freie Wohnungen in den Bekanntmachungskästen im Ort ausgehängt (dort mit Angabe des Besichtigungstermins, damit Interessierte sich auf den Termin einstellen können). Auf der Aumühler Seite im Sachsenwalder wird, möglichst immer an gleicher Stelle, darauf hingewiesen, dass freie Wohnungen in den Kästen und im Internet bekanntgemacht werden

(aktuell: www.theodor-schoene.com).

 

• Interessenten melden sich bei der Wohnungsverwaltung (Telefon 040-23 61 04 20 – aktuell: Herr Lumpe)

 

• Die Prüfung der Bewerber*innen auf Eignung erfolgt im Rahmen der marktüblichen Kriterien, z.B. Bonitätsprüfung, etc.

 

• Gibt es mehrere Bewerber*innen, werden sie in folgender Reihenfolge berücksichtigt: für oder in Aumühle ehrenamtlich tätige Personen, z.B. Mitglieder der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr, andere Aumühler*innen, Geflüchtete, Personen mit familiären oder beruflichen Verbindungen zu Aumühle und danach weitere Interessenten.

 

• In Zweifelsfragen wendet sich der Verwalter an die / den Vorsitzende/n des Sozial und Liegenschaftsausschusses oder ihre /seinen Vertreter*in.

 

• Die Wohnungsverwaltung berichtet dem Sozial- und Liegenschaftsausschuss einmal im Halbjahr über den Stand der Vermietungen und über den Stand nicht vermieteter Wohnungen.

 

• Der Ausschuss behält sich vor, im Bedarfsfall die Prioritätenlisten zu konkretisieren und anzupassen.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Sozial- und Liegenschaftsausschuss beschließt, die Vergabe von gemeindeeigenen Wohnungen an die jeweils aktuelle Wohnungsverwaltung nach den in dem aktualisierten Verfahren zur Wohnungsvergabe der gemeindeeigenen Wohnungen Aumühles genannten Regelungen und Kriterien zu übertragen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.