29.11.2018 - 8 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung einer Einfriedigung mit einer Höhe von 1,75 m für die östliche Grenze des Grundstückes „Waldstraße 12a“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Errichtung einer Einfriedigung mit einer Höhe von 1,75 m für die östliche Grenze des Grundstückes „Waldstraße 12a“ zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

5

Nein-Stimme(n):

1

Enthaltung(en):

1

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

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Anlagen zur Vorlage