29.11.2018 - 9 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung der Eiche auf dem Grundstück „Kuhkoppel 7“ im Rahmen eines Bauantrages in Aussicht.

Der Baum darf erst nach Erteilung einer Baugenehmigung gefällt werden. Eine Ersatzanpflanzung gemäß B-Plan 2 ist dann vorzunehmen.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren Frau Engljähringer und Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

5

Ja-Stimme(n):

4

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage