15.01.2019 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Erweiterung des Dachgeschosses durch den Einbau einer Fledermausgaube sowie die Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Dora-Specht-Allee 2, wenn der Mindestabstand von 5,0 m zur seitlichen Grundstücksgrenze eingehalten wird.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Überschreitung der GFZ für die Erweiterung des Dachgeschosses durch den Einbau einer Fledermausgaube sowie die Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Dora-Specht-Allee 2 und für die Überschreitung der GRZ.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ zur Bauvoranfrage für die Erweiterung des Dachgeschosses durch den Einbau einer Fledermausgaube sowie die Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Dora-Specht-Allee 2 zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

0

Nein-Stimme(n):

5

Enthaltung(en):

1

 

Aufgrund des § 22 GO war Herr Dr. Dr. von Haussen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=36015&selfaction=print