25.02.2019 - 12 Entwickeln eines Liegenschaftskonzeptes für die...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dassendorf
- Datum:
- Mo., 25.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt II.0 - Kämmerei und Liegenschaftsamt
- Bearbeitung:
- Ingo Jäger
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Bürgermeisterin Falkenberg führt in die Thematik ein und erklärt, dass ein Planungsbüro beauftragt werden soll, damit ein Förderantrag gestellt werden kann.
Da die Fördermittel vom LLUR höher sein können als bei der AktivRegion sollte der Beschlusstext daher angepasst werden.
Es wird angeregt über die Thematik und die Notwendig der Planungskosten diskutiert.
Herr Fey reicht einen Änderungsantrag ein, welcher zuerst abgestimmt wird.
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dassendorf beschließt zum Ermitteln von Bedarfen und Potentialen öffentlich genutzter Liegenschaften ein Konzept zu erstellen, das nicht nur die gemeindeeigenen Liegenschaften umfasst.
Hierfür wird eine interfraktionelle Arbeitsgruppe, in der jede Fraktion vertreten ist, gegründet, um bis zum 05. August 2019 auszuarbeiten, welche Kriterien und Inhalte ein solches Liegenschaftskonzept beinhalten sollte und ob die Notwendigkeit besteht, hierfür ein Planungsbüro zu beauftragen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 27.08. vorgelegt, sodass dann über das weitere Vorgehen beschlossen werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt:17
Ja-Stimme(n): 6
Nein-Stimme(n):11
Enthaltung(en): 0
Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dassendorf beschließt zum Ermitteln von Bedarfen und Potentialen öffentlich genutzter Liegenschaften ein Konzept zu erstellen, das nicht nur die gemeindeeigenen Liegenschaften umfasst.
Möglichst unter Einwerben von Fördermitteln sollen die öffentlich genutzten Liegenschaften in ihrem Bestand erfasst und auf eine zukunftsfähige Nutzung, die sich am Bedarf der Gemeinde, ihrer Einwohner*innen und den Vereinen und Verbänden orientiert, betrachtet werden.
Insbesondere bei den Liegenschaften Am Wendel 2a (Bücherei, VHS), ehem. Kreisspar-kasse Sperberweg, Turnhalle mit Nebenräumen und ehem. Tennishalle ist neben diesem Verfahren gleichzeitig eine Substanzbewertung vorzunehmen und mit Empfehlungen zur weiteren Nutzung zu hinterlegen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, einen entsprechend inhaltlich vorbereiteten Förderantrag vorzubereiten.
Sie wird zur Vorbereitung eines solchen Förderantrages ermächtigt, Aufträge von bis zu 10.000 EUR zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt:17
Ja-Stimme(n):11
Nein-Stimme(n): 6
Enthaltung(en): 0
Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.
