06.03.2019 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für ein Dachgeschossumbau - Neubau von zwei Dachgauben und Umbau von zwei Bestandsgauben - für das Wohnhaus auf dem Grundstück „Oberförsterkoppel 2“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für den Dachgeschossumbau - Neubau von zwei Dachgauben und Umbau von zwei Bestandsgauben für das Wohnhaus auf dem Grundstück „Oberförsterkoppel 2“ zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=37691&selfaction=print