06.03.2019 - 13 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Mi., 06.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beschluss
Beschluss 1:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage zur Grundstücksteilung und Errichtung von zwei Einfamilienhäusern sowie zum Abriss der Garage auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 10“. Auf dem Grundstück A muss die Garage einen Mindestabstand von 3,0 m zur vorderen Grundstücksgrenze haben.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für einen Befreiungsantrag zur Fällung von zwei Bäumen auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 10“ in Aussicht. Die Bäume dürfen erst nach Erteilung einer Baugenehmigung gefällt werden. Für die Bäume ist dann eine Ersatzanpflanzung gemäß dem Bebauungsplan Nr. 2 „Kuhkoppel“ vorzunehmen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die Bauvoranfrage zur Grundstücksteilung, Errichtung von zwei Einfamilienhäuser, Fällung von zwei bisher geschützten Bäumen sowie zum Abriss der Garage auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 10“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ zur Bauvoranfrage zur Grundstücksteilung, Errichtung von zwei Einfamilienhäuser, Fällung von zwei bisher geschützten Bäumen sowie zum Abriss der Garage auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 10“zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 7 |
Ja-Stimme(n): | 0 |
Nein-Stimme(n): | 7 |
Enthaltung(en): | 0 |
Aufgrund des § 22 GO war Frau Engljähringer von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
– Herr Edler hat für diesen TOP die Vertretung für sie übernommen.
Beschluss 2:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage zur Grundstücksteilung und Errichtung von einem Einfamilienhaus auf dem südlichen Grundstückteil B sowie zum Abriss der Garage auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 10“ in Aussicht. Die Lage der Baulichkeiten ist im Rahmen einer weiteren Bauvoranfrage näher zu definieren.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für einen Befreiungsantrag zur Fällung des Baumes Nr. 3 auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 10“ in Aussicht. Der Baum darf erst nach Erteilung einer Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus auf dem südlichen Grundstücksteil B gefällt werden. Für den Baum ist dann eine Ersatzanpflanzung gemäß dem Bebauungsplan Nr. 2 „Kuhkoppel“ vorzunehmen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die Bauvoranfrage zur Grundstücksteilung, Errichtung von einem Einfamilienhaus auf dem südlichen Grundstücksteil B, die Fällung von dem bisher geschützten Baum Nr. 3 sowie den Abriss der Garage auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 10“ in Aussicht. Die Lage der Baulichkeiten ist im Rahmen einer weiteren Bauvoranfrage näher zu definieren.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt seine Empfehlung an den Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ zur Bauvoranfrage zur Grundstücksteilung, Errichtung von einem Einfamilienhaus auf dem südlichen Grundstücksteil B, Fällung von dem bisher geschützten Baum Nr. 3, sowie zum Abriss der Garage auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 10“ in Aussicht. Die Lage der Baulichkeiten ist im Rahmen einer weiteren Bauvoranfrage näher zu definieren..
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 7 |
Ja-Stimme(n): | 6 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 1 |
Aufgrund des § 22 GO war Frau Engljähringer von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
– Herr Edler hat für diesen TOP die Vertretung für sie übernommen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
784,3 kB
|
