06.03.2019 - 7 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes...

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Beschluss

Beschluss:

1) Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt eine Vergrößerung der Wendeanlagen im Bebauungsplan zu berücksichtigen.

 

2) Der Bürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit dem Grundstückseigentümer „Zur Waldwiese 16“ über einen möglichen Ankauf einer Teilfläche des Grundstückes zur Vergrößerung des Wendehammers zu führen.

 

3) Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt, für die Grundstücke im Eichhörnchenweg die Baufelder und Bäume gemäß dem Vorschlag von BSK festzusetzen oder mit folgenden Änderungen festzusetzen: --

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

0

Nein-Stimme(n):

7

Enthaltung(en):

0

 

Aufgrund des § 22 GO war Frau Engljähringer von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

– Herr Edler hatfür diesen TOP die Vertretung für sie übernommen.

 

 

Anmerkungen:

 

1. Wendehämmer:

Frau Lichtin vom Stadtplanungsbüro BSK verteilt Informationen und erläutert hierzu zunächst die Situation der Wendemöglichkeiten von Müllfahrzeugen in den Sackgassen im o.g. Bereich.

 

Der Bauausschuss bittet zu prüfen,

  • ob die Vorgabe der Abfallwirtschaft in Neubaugebieten Wendekreise mit 22 m, Durchmesser vorzusehen auch bei der Überplanung von Bestandsgebieten gilt,
  • ob Anstelle mit Wendekreisen alternativ mit Wendehämmern (ca. 17 m Durchmesser) geplant werden könnte,
  • ob die Abfallwirtschaft andere Ausnahmen ermöglichen kann (kleinere Fahrzeuge),
  • wie groß ersatzweise Mülltonnenaufstellplätze im Einmündungsbereich der Sackgassen zu planen wären.

 

Das Planungsbüro BSK klärt dies bis zur nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe „B-Plan 2“.

 

 

2. Baufenster

Frau Lichtin stellt eine mögliche Anordnung der Baufenster exemplarisch am Beispiel des Eichhörnchenweges vor.

 

Der Bauausschuss bittet BSK die Anordnung der Baugrenzen zur nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe „B-Plan2“ zu überarbeiten. Die Baufenster dürfen nicht bis 5 m an die Straße gehen. Besser wäre es, die vordere Baugrenze  orientiert sich an den Bestandsgebäuden, d.h. sie ist weiter zurückzusetzen. Nebengebäude könnten im Zwischenbereich mit einer begrenzten Höhe zugelassen werden.

 

3. Abgrenzung des B-Plangebietes

Frau Lichtin erläutert, dass im Bereich von 30 m vom Waldrand keine Baufenster ausgewiesen werden dürfen. Die vorhandene Bebauung hat in diesem Bereich aber Bestandsschutz. Würde die Gemeinde die an den Wald angrenzenden Grundstücke aus dem Geltungsbereich der 1. Änd. und Erweiterung des B-Planes Nr. 2 herausnehmen, könnten künftigen Bebauungen in diesem Bereich zumindest auf Grundlage des Ursprungsplanes im Einzelfall geprüft werden.

 

4. Arbeitsgruppe „B-Plan 2“

Am 25.4.2019 um 18 Uhr trifft sich die Arbeitsgruppe im Rathaus. Jede Fraktion entsendet einen Teilnehmer plus Planungsbüro BSK. BSK wird spätestens bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses am 02.04.2019 allen Teilnehmern den aktuellen Planungsstand (Baumbestand / Baufenster) zur Verfügung stellen. Jeder Teilnehmer wird sich das Gebiet vor dem Termin ansehen – ggf. ist das Anfertigen von Fotos hilfreich.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=37700&selfaction=print