06.03.2019 - 9 Änderung der Hauptsatzun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Mi., 06.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung, die Aufgabe zur Genehmigung nach der Erhaltungssatzung für verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 63 LBO, die konform mit den Bebauungsplänen sind, auf den Bürgermeister zu übertragen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Abriss von Wohngebäuden.
