02.04.2019 - 7 Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Sch...

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Wortprotokoll

Frau Wladow hat den Landesentwicklungsplan mitgebracht und erläutert kurz die Bedeutung.

 

  • Die fingerartigen Siedlungsachsen im HH Umland wurden 1929 von Schumacher festgelegt und gelten seither unverändert.
  • Der Entwicklungsrahmen des Wohnungsbestandes wurde für den Bereich in den Ordnungsräumen für den Zeitraum zwischen 2017 und 2030 auf 15 % begrenzt. Es ist eine Obergrenze der baulichen Entwicklung. Auf den Siedlungsachsen hingegen, auf denen auch Aumühle (ohne Friedrichsruh)  liegt, gilt diese Begrenzung nicht.
  • Eine Untergrenze der baulichen Entwicklung gibt es nicht; anders gesagt: Es gibt keine Verpflichtung für die Gemeinde zusätzlichen Wohnraum, z.B. durch Neubaugebiete bzw. Innenverdichtung auszuweisen. Jede Gemeinde kann für sich entscheiden, ob sie wachsen will oder so bleiben will wie sie ist.

 

Die Gemeinde Aumühle befindet sich

  • In der Metropolregion Hamburg
  • Im Bereich des Mittelzentrums Reinbek/Glinde/Wentorf bei Hamburg
  • Im Ordnungsraum Hamburg und auf der Siedlungsachse ohne Friedrichsruh über Wohltorf und Aumühle zum Unterzentrum Schwarzenbek als äußeren Siedlungsachsenschwerpunkt.

Siedlungsentwicklung
Gemeinden in den Ordnungsräumen sind keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau in Gegensatz zu den Gemeinden auf den Siedlungsachsen.

Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen beträgt in Ordnungsräumen bezogen auf den Wohnungsbestand am 31.12.2017 bis zu 15 Prozent.
Der Wohnungsbestand in Aumühle beträgt 1615 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden (Stand: 31.12.2017/Statistikamt Nord).

Bei Gemeinden auf den Siedlungsachsen kann sich der wohnbauliche Entwicklungsraumen erhöhen.

 

Schienenverkehr
Die Fernverbindung zwischen Hamburg – Büchen – Berlin ist zu sichern und langfristig leistungsfähig auszubauen.

Achse Ost: Stärkung des Nahverkehrsangebotes zwischen Hamburg Hauptbahnhof und Büchen entsprechend der zunehmenden Pendelverflechtungen und der angestrebten Siedlungsentwicklung. 

 

Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung
Die Gemeinde Aumühle mit dem Sachsenwald und den umliegenden Gemeinden liegen im Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung. Diese umfassen Räume, die sich aufgrund der naturräumlichen und landschaftlichen Voraussetzungen und Potenziale sowie ihrer Infrastruktur für Tourismus und Erholung besonders eignen. 

 

Natur und Umwelt
Eine Biotopverbundachse ist entlang des Oberlaufes der Bille bis zu Schwarzen Au dargestellt.

Die natürlichen Grundlagen des Lebens soll besonders geschützt und entwickelt werden. Der landesweite Biotopverbund soll auf mindestens 15 Prozent der Landesfläche ausgedehnt, weiterentwickelt und durch geeignete Maßnahmen umgesetzt werden. 
Innerhalb des Biotopverbundes sollen mindestens 2 Prozent der Landesfläche zu Wildnisgebieten entwickelt werden. 

In Schleswig-Holstein bestehen neben den nationalen Verpflichtungen insbesondere internationale Verpflichtungen und zwar

  • FFH, EU-Vogelschutzrichtlinie im Bereich Sachsenwald
  • Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) im Bereich Bille, Schwarze Au, Mühlenteich

Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft
Der Sachsenwald und der östliche Teil der Gemeinde Aumühle ist als Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft dargestellt.

In diesen Gebieten sollen Maßnahmen und Planungen nur durchgeführte werden, wenn sie Naturhaushalt und Landschaftsbild nicht erheblich beeinträchtigen und zu keiner negativen, dauerhaften Veränderung der Landschaft führen. Diese Gebiete sollen im Rahmen der kommunalen Planungen berücksichtigt werden.

 

Grünzäsuren auf den Siedlungsachsen
Zur Gliederung der Siedlungsentwicklung auf den Siedlungsachsen (Aumühle, Börnsen, Escheburg, Wohltorf) und zur Vernetzung regionaler Freiräume sind in den Regionalplänen überörtlich bedeutsame Grünzäsuren auszuweisen.

Grünzäsuren sollen das ungegliederte, bandartige Zusammenwachsen einzelner Siedlungskörper auf Siedlungsachsen verhindern.

Die Grünzäsuren sind generell von einer Bebauung freizuhalten.

 

Vorranggebiete für den Binnenhochwasserschutz

Hochwasserschutz im Binnenland ist als Teil des natürlichen Wasserkreislaufs grundsätzlich nicht zu vermeiden.

Vermehrt auftretende Überschwemmungen haben vielfältige Ursachen z. B. Klimawandel als auch Ursachen menschlichen Ursprungs.

Im LEP sind der Bereich der Bille und der Schwarzen Au Vorranggebiete für den Binnenhochwasserschutz dargestellt.

Die Bille hat ein mittleres Hochwasserrisiko und die Schwarze Au ein mäßiges Hochwasserrisiko (Generalplan Binnenhochwasserschutz

Die Vorranggebiete für den vorbeugenden Binnenhochwasserschutz sind in ihrer natürlichen Funktion als Überschwemmungsbereiche dauerhaft zu erhalten und zu sichern.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen von Frau Wladow zum LEP zur Kenntnis und bittet die GV eine Stellungnahme einzureichen und in dieser darauf hinzuweisen, dass die Gebietsgrenzen und Nutzungen im Flächennutzungsplan von Aumühle in der Planung zur Fortschreibung des LEP berücksichtigt werden sollten. Die östliche Hälfte von Aumühle liegt gemäß Entwurf des LEP im Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=38732&selfaction=print