09.05.2019 - 8 Aufstellungsbeschluss übe...

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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Aumühle zu beschließen:

1. die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zw. Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort, Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstraße

2. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11b für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zw. Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort, Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstraße

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-         Sicherung von Flächen für zukünftigen Gemeinbedarf (z.B. für erforderliche Stellplätze der Schule und Sporthalle sowie ein Gebäude für Pfadfinder der Gemeinde)

-         Einrichtung einer „Hol- und Bringzone“ an der Kreuzung Bürgerstraße – Börnsener Straße sowie einer fußläufigen Verbindung zur Schule

-         Sicherung einer geordnete Steuerung der zukünftigen Entwicklung für die vier südöstlich der Bürgerstraße liegenden Wohngrundstücke und einer städtebaulichen Ordnung für das Gebiet in Verbindung mit dem angrenzenden Bebauungsplan Nr. 11

-         Erhaltung und Schutz der Wohnstruktur und des vorhandenen Gebietscharakters durch Festsetzung der Grundflächenzahl, der Eingeschossigkeit, der Hauptfirstrichtungen , der Gesamtgebäudehöhe und der Ausnutzung der Grundstücke

-         Sicherung des vorhandenen Charakters der grünordnerischen Struktur mit entsprechenden Festsetzungen und Beachtung der Baumschutzsatzung

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro für Stadtplanung beauftragt werden.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1BauGB soll durch eine Informationsveranstaltung erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

 

Hinweis:

Der Ausschuss empfiehlt, das Planungsbüro BSK damit zu beauftragen.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

1

Enthaltung(en):

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.