07.05.2019 - 8 Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Sch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dassendorf
- Datum:
- Di., 07.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Heike Wladow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Bürgermeisterin Falkenberg bringt die Vorlage ein und erläutert diese. Sie verweist darauf, dass die Stellungnahme der Gemeinde bis zum 31.05.2019 abgegeben werden muss.
Herr Fey stellt für die SPD-Fraktion folgenden Antrag:
Im Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes heißt es unter 3.6 Wohnungsversorgung:
„In allen Teilräumen des Landes soll eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum sichergestellt werden. Das Angebot soll den Umfang des künftigen Wohnungsbedarfs decken, demografische, soziale und gesellschaftliche Veränderungen berücksichtigen und hinsichtlich Größe, Ausstattung, Lage, Gestaltung des Wohnumfelds und Preis den unterschiedlichen Ansprüchen der Nachfragerinnen und Nachfrager Rechnung tragen. Insbesondere für kleine Haushalte und für ältere Menschen sollen mehr Angebote geschaffen werden.“ […] Dem Bedarf an bezahlbaren Mietwohnungen für mittlere und untere Einkommensgruppen soll durch geeignete Maßnahmen […] Rechnung getragen werden.“
In der Gemeinde Dassendorf besteht ein Bedarf an kleinen, bezahlbaren Wohnungen. Junge Menschen, welche ihre Ausbildung oder ihr Studium abgeschlossen haben, finden hier keine Wohnungen. Auch für ältere Menschen, welche aus ihren Einfamilienhäusern ausziehen wollen oder müssen, ist es schwer, entsprechende kleine Wohnungen zu finden. Aus diesem Grund fordert die Gemeindevertretung Dassendorf das Land Schleswig-Holstein auf, den Bau von kleinen Wohnungen nicht auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen anzurechnen.
Es folgt eine ausführliche Diskussion, in der es vorrangig um die Ausschöpfung des 15%igen Entwicklungsrahmens und die Frage geht, inwiefern die Infrastruktureinrichtungen (Kita/Schule) durch ein Wachstum darüber hinaus an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen würden. Darüber hinaus wird verdeutlicht, dass die Einschränkungen des Entwicklungsrahmens nicht für bereits bestehende Bebauungsplangebiete gelten. Hier dürfe auch nach Ausschöpfung der Rahmenvorgabe gebaut werden.
Herr Fey zieht für die SPD-Fraktion den Antrag zurück. Frau Bürgermeisterin Falkenberg lässt über die Vorlage abstimmen.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die nachstehenden Darstellungen des Landesentwicklungsplanes zur Kenntnis und die Bürgermeisterin wird gebeten, eine entsprechende Mitteilung gegenüber der Landesplanung abzugeben.
Die Gemeinde Dassendorf befindet sich
- In der Metropolregion Hamburg
- Im Bereich des Mittelzentrums Geesthacht
- Im Ordnungsraum Hamburg.
Siedlungsentwicklung
Gemeinden in den Ordnungsräumen sind keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau.
Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen beträgt in Ordnungsräumen bezogen auf den Wohnungsbestand am 31.12.2017 bis zu 15 Prozent.
Der Wohnungsbestand in Dassendorf beträgt 1441 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden (Stand: 31.12.2017/Statistikamt Nord).
Gewerbe
Alle Gemeinden können unter Beachtung ökologischer und landschaftlicher Gegebenheiten eine bedarfsgerechte Flächenvorsorge für die Erweiterung ortsansässiger Betriebe treffen.
Einzelhandel
In allen Gemeinden sollen in guter, fußläufiger erreichbarer Zuordnung zu den Wohngebieten ausreichende Einzelhandelseinrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (Nahversorgung) bei guter Einwirkung in die Siedlungsstruktur angestrebt werden.
Straßenverkehr
Im Planungszeitraum des LEP wird der Bau der Ortsumgehung Geesthacht vordringlich verfolgt.
Hamburg bleibt ein durch hohes Verkehrsaufkommen belasteter Verkehrsknotenpunkt. Die zunehmenden Verkehrsströme machen daher den Bau einer weiteren Umfahrungsmöglichkeit erforderlich.
Eine östliche Elbquerung ist im Zusammenhang mit dem vier streifigen Ausbau der Bundesstraße 404 zur Bundesautobahn 21 als zweite durchgängige leistungsstarke Nord-Süd-Achse zwischen Kiel und Niedersachsen zu prüfen.
Die Gemeinde Dassendorf hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Ortsumgehung Geesthacht ihre Stellungnahme abgeben.
Rohstoffsicherung
Im Hinblick auf die Anforderungen der Energiewende sind im Rahmen der Aufsuchung oder Gewinnung von Kohlenwasserstoffen nur solche Methoden zulässig, die keine schädlichen Auswirkungen auf den Menschen und seine Umwelt verursachen.
Der Abbau von Kohlenwasserstoffen durch Einsatz der „Fracking“-Technologie (hydraulisches Facturing) erfüllt diese Voraussetzungen nicht und ist damit ausgeschlossen.
Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung
Die Gemeinde Dassendorf mit dem Sachsenwald und den umliegenden Gemeinden liegt im Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung. Diese umfassen Räume, die sich aufgrund der naturräumlichen und landschaftlichen Voraussetzungen und Potenziale sowie ihrer Infrastruktur für Tourismus und Erholung besonders eignen.
Natur und Umwelt
In Schleswig-Holstein bestehen neben den nationalen Verpflichtungen insbesondere internationale Verpflichtungen und zwar
- FFH, EU-Vogelschutzrichtlinie im Bereich Sachsenwald
- Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) für Fließgewässer.
Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft
Der Sachsenwald ist als Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft dargestellt.
In diesen Gebieten sollen Maßnahmen und Planungen nur durchgeführte werden, wenn sie Naturhaushalt und Landschaftsbild nicht erheblich beeinträchtigen und zu keiner negativen, dauerhaften Veränderung der Landschaft führen. Diese Gebiete sollen im Rahmen der kommunalen Planungen berücksichtigt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
2
|
(wie Dokument)
|
408,9 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
277,9 kB
|
