16.05.2019 - 16 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bastian erklärt, dass der Bebauungsplan erst rechtskräftig werden kann, wenn der Flächennutzungsplan von der Landesbehörde genehmigt wurde. Daher wird sich der vorgesehene Terminplan leicht verschieben.

 

Herr Johannsen teilt mit, dass ihm ein neuer Terminplan seitens des Amtes zur Verfügung gestellt wurde und er diesen an die GV Mitglieder weiterleiten wird.

 

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Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt zu dem bestehenden Flächennutzungsplanes die 12. Änderung für das Gebiet: „Nordöstlich des Schwarzen Weges mit dem Grundstück der Schule/KiTA/Hort welches südlich des Wendehammers der Ernst-Anton-Straße gelegen ist, der Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, im Südosten ein Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes“ aufzustellen.

Planungsziele sind die Vergrößerung der Fläche für Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Schule, sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen und Pfadfinder sowie die Darstellung von öffentlichen Grünflächen und Flächen für Wald.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1BauGB soll durch eine Informationsveranstaltung erfolgen..

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

21

Ja-Stimme(n):

21

Nein-Stimme(n):

  0

Enthaltung(en):

  0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

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