07.05.2019 - 12 Vermietung einer Gemeindewohnun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bürgermeisterin Falkenberg bringt die Vorlage ein und erläutert diese. Vor dem Hintergrund, dass das vergangene Mietverhältnis 40 Jahre angedauert habe, in denen keine Erhöhung der Miete stattgefunden habe, möchte sie nun gemeinsam mit der Gemeindevertretung Konditionen für ein neu einzugehendes Mietverhältnis beschließen.

 

Von der Verwalterfirma wurde eine Kaltmiete von 7,50 €/m³ als angemessen vorgeschlagen – dabei wurden andere Wohnungsmieten im Ort vergleichsweise herangezogen.

 

Nach Rücksprache mit der Verwalterfirma würde sowohl eine Staffelmiete als auch eine Indexmiete möglich sein. Die Indexmiete sei bislang wenig bekannt und bedeutet, dass sich die Miete an den Lebenshaltungsindex anpassen würde.

 

Es folgt eine ausführliche Diskussion, in der folgende Punkte angesprochen werden:

 

-          Image der Gemeinde als Vermieter einer Wohnung

-          Nachteil einer Staffelmiete: wenn der vereinbarte Zeitraum ausläuft, ist keine weitere Erhöhung der Miete möglich

-          Indexmiete sei kein ortsübliches Instrument im Rahmen der Vermietung

-          Herstellung einer verbindlichen Kalkulationsgrundlage für die Mieter – das wird nicht gewährleistet bei einer Indexmiete

 

Es besteht Einvernehmen, über die Beschlusspunkte getrennt abzustimmen.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Dassendorf beschließt für die Wohnung „Am Wendel 2 a, 1. OG rechts“ eine Kaltmiete in Höhe von 7,50 Euro/m² festzulegen. Die Wohnung soll öffentlich in den Dassendorfer Bekanntmachungskästen bekannt gemacht werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:16

Ja-Stimme(n):16

Nein-Stimme(n):  0

Enthaltung(en):  0


 

Eine Indexmiete nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches wird im Mietvertrag eingearbeitet.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:16

Ja-Stimme(n):  5

Nein-Stimme(n):  6

Enthaltung(en):  5

 

Ein Beschluss über die Einarbeitung einer Staffelmiete wird nicht herbeigeführt, da aus dem Kreise der Gemeindevertretung keine Vorschläge über die Ausgestaltung der Staffelmiete gemacht werden.