13.06.2019 - 7 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 14 Abs. 2 BauGB für die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 zum Bauantrag zur geänderten Höhe der Doppelgarage auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung von 8 gemäß B-Plan Nr. 2 geschützten Laubbäumen. Hierfür ist eine Ersatzanpflanzung gemäß B-Plan Nr. 2 im Verltnis 1:2 notwendig (16 Laubbäume). Die Qualität der Ersatzanpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle.

Die Baumschutzmaßnahmen aus der Stellungnahme des Gutachters vom 25.03.2019 (Handlungsempfehlung) sind zu berücksichtigen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

Aufgrund des § 22 GO war Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

Herr Westphalen hat Herrn Johannsen vertreten.

 

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Anlagen zur Vorlage