13.06.2019 - 8 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem unbebauten Flurstück 1106/50 (zukünftig Waldstraße 1b).

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. der Mindestgrundstücksgröße von 1.000 m² sind bei einer möglichen Grundstücksteilung einzuhalten.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem unbebauten Flurstück 1106/50 (zukünftig Waldstraße 1b) zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

1

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=40578&selfaction=print