13.06.2019 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“r die Errichtung eines Fahrrad-/ Geräteschuppens für das Grundstück „Eichenweg 13“ zu erteilen.

Der Grenzabstand zur vorderen Grundstücksgrenze von 1,50 m (abweichend vom Antrag) muss eingehalten werden.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB für die Ausnahme von der Veränderungssperre für die 1. Änd. und Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 für die Errichtung eines Fahrrad-/ Geräteschuppens für das Grundstück „Eichenweg 13“.

Der Grenzabstand zur vorderen Grundstücksgrenze von 1,50 m (abweichend vom Antrag) muss eingehalten werden.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

Aufgrund des § 22 GO war Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

Herr Westphalen hat Herrn Johannsen vertreten.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=40744&selfaction=print