13.06.2019 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 13.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Fahrrad-/ Geräteschuppens für das Grundstück „Eichenweg 13“ zu erteilen.
Der Grenzabstand zur vorderen Grundstücksgrenze von 1,50 m (abweichend vom Antrag) muss eingehalten werden.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB für die Ausnahme von der Veränderungssperre für die 1. Änd. und Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 für die Errichtung eines Fahrrad-/ Geräteschuppens für das Grundstück „Eichenweg 13“.
Der Grenzabstand zur vorderen Grundstücksgrenze von 1,50 m (abweichend vom Antrag) muss eingehalten werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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333,8 kB
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