18.06.2019 - 10 Beauftragung eines Planungsbüros fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Dr. Sakmann fragt nach, was sich geändert hat, dass das Dorf nicht mehr als Rundlingsdorf gilt und somit einen besonderen Schutz genießt.

 

Bürgermeisterin Falkenberg antwortet, dass das Schreiben vom Kreis vorliegt und daraus keine weitere Begründung hervorgeht.

 

Herr Fey fragt nach dem Ziel des Auftrages.

 

Frau Bürgermeisterin Falkenberg antwortet, dass zunächst eine Bestandsaufnahme des -Planungsrechtes erfolgen soll, um daraus in einer Übersicht ablesen zu können, was ist wo und wie geregelt.

 

Herr Halsinger, Vorsitzender des Planungsausschusses, ergänzt, dass mit dem Gesamtplan auch Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, sodass die Gestaltung durch den politischen Willen der Gemeinde erfolgen kann. Somit könne z.B. die Gemeinde selbst ihr Rundlingsdorf charakterisieren.

 

Frau Brunnert fragt, ob nach Auftragserledigung weitere Kosten für die Gemeinde entstehen können.

 

Frau Bürgermeisterin Falkenberg antwortet, dass dies erst bei entsprechender Entscheidung der Gemeindevertretung feststeht. Der Gemeinde werden durch das Planungsbüro neben der Festlegung von B-Plänen auch Möglichkeiten für z.B. Gestaltungssatzung, Außenbereichssatzung aufgezeigt.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Dassendorf beauftragt die Bürgermeisterin, nach erfolgter Preisumfrage, den Auftrag für die Bestandsaufnahme und Analyse der Bebauungspläne im Bereich Dassendorf-Dorf an ein Planungsbüro zu erteilen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimme(n):

12

Nein-Stimme(n):

  1

Enthaltung(en):

  2

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.