20.06.2019 - 10 Widerspruch gegen die Festsetzung der Kreisumlage;...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle

erklärt das Verwaltungsrechtsverfahren in Sachen Festsetzung der Kreisumlage 2019 für den Fall für beendet, als dass der Kreistag des Kreises Herzogtum Lauenburg den

Umlagensatz rückwirkend auf den 01.01.2019 auf 34,9 % festsetzt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

18

Ja-Stimme(n):

18

Nein-Stimme(n):

  0

Enthaltung(en):

  0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

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Anlagen zur Vorlage