08.08.2019 - 9 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 08.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Wortprotokoll
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage für das Grundstück „Eichhörnchenweg 10“ (hinterer Teil). Die Vorgaben des Bestandsplanes zur GRZ, GFZ und zur Anzahl an Vollgeschossen sind einzuhalten.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung der Buche im Zufahrtsbereich sowie für die Fällung der drei Birken in Aussicht. Die Bäume dürfen erst nach Erteilung der Baugenehmigung gefällt werden.
Für die Bäume ist eine Ersatzanpflanzung gemäß B-Plan Nr. 2 im Verhältnis 1:2 vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat 8 einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 - 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 4 |
Ja-Stimme(n): | 3 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 1 |
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Überschreitung der GRZ II um 35 m² in Aussicht.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 4 |
Ja-Stimme(n): | 0 |
Nein-Stimme(n): | 4 |
Enthaltung(en): | 0 |
Die Zufahrt in Kies wird bei der Berechnung der GRZ II berücksichtigt.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Abbruch der Doppelgarage und des Carports sowie zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage für das Grundstück „Eichhörnchenweg 10“ zu erteilen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. u. Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 4 |
Ja-Stimme(n): | 4 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 0 |
Aufgrund des § 22 GO war Dr. Bornholdt von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
|
1,9 MB
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2
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
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