08.08.2019 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Wortprotokoll

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. und Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit den Maßen 4,0 m x 3,0 m sowie für die Umsetzung des vorhandenen Carports auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 29“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit den Maßen 4,0 m x 3,0 m sowie für die Umsetzung des vorhandenen Carports auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 29“ die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

4

Ja-Stimme(n):

4

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

Aufgrund des § 22 GO war Dr. Bornholdt von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Anlagen zur Vorlage