12.12.2019 - 10 1. die Aufhebung des B-Planes Nr. 11a für das G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Aumühle
- Datum:
- Do., 12.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Herr Bastian berichtet zu diesem Tagesordnungspunkt aus dem Bauausschuss und stellt verwundert fest, dass Herr Kühl vom Planungsbüro heute nicht zur Sitzung erschienen ist. Herr Kühl sollte heute in der Sitzung berichten, wie die Einwendungen von Anliegern bezüglich formaler Einwendungen rechtlich zu beurteilen sind und welche Auswirkungen dies auf die Rechtskraft des Bebauungsplanes haben kann. Zur Absicherung, dass hier keine Verfahrensfehler begangen werden, wird beantragt, den Beschluss zurückzustellen, Herrn Kühl in die nächste Sitzung der Gemeindevertretung einzuladen, um dort nach Rücksprache mit Herrn Rechtsanwalt Dörfler mit fachlich und rechtlichen Informationen zu berichten.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Aumühle stellt den folgenden
„Beschlussvorschlag der Gemeindevertretung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur
1. Aufhebung des B-Planes Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zwischen Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück d. Schule/KiTa/Hort, Fußweg von der Sachsenwaldstraße. zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstraße"
und zur
2. Aufstellung des B-Planes Nr. 11b für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zwischen Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Aumühle entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan zur 1. Aufhebung des B Planes Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zwischen Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort, Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstraße“ und 2. zur Aufstellung des B-Planes Nr. 11b für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zwischen Bürgerstraße u. Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeit eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet und der Adresse www.aumuehle.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.“
zurück in die nächste Gemeindevertretersitzung am 30.01.2020 zur Beratung. Herr Kühl ist zu laden und hat der Gemeindevertretung rechtlich und fachlich zu berichten, wie die formalen Einwendungen von Anliegern zu dem B-Plan rechtlich zu beurteilen sind.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 16 |
Ja-Stimme(n): | 16 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 0 |
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren Herr Bürgermeister Suhk und Herr Jeckstadt-Borchert von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
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