17.12.2019 - 13 Hinterste Koppel: Herstellung der öffentlichen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die öffentliche Wasserversorgung für die Bebauung an der Hintersten Koppel herzustellen und beauftragt den Betriebsführer „Holsteiner Wasser“ die Baumaßnahme gemäß dem Betriebsführungsvertrag § 1 Abs. 3 vom 30.05.2000 durchzuführen.

 

Es werden entsprechende Haushaltsmittel für die o.a. Maßnahme im Haushaltsplan 2020 im Zuge der dezentralen Haushaltsplanung vom Fachamt eingeplant.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimme(n):

14

Nein-Stimme(n):

  0

Enthaltung(en):

  1

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

 

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