16.01.2020 - 15 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 16.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Beschluss 1:
Die gestellten Fragen 1 – 4 werden wie folgt beantwortet:
- Abriss Bestandsimmobilie und Neubau Einfamilienhaus = Ja
- Zulässigkeit der Kerndaten: 1 Vollgeschoss, 11,65 m x 9,60 m, Gebäudehöhe 8,49 m, Drempelhöhe im Rohbau 1,0 m, gartenseitiger Erker = Ja
- Zulässigkeit des Standortes: Abstand zur Straße mind. 5,0 m, östlicher Seitenabstand 3,0 m, westlicher Seitenabstand ca. 4,45 m = Ja
- Zulässigkeit Abmaße und Standort des Carports: Breite 5,0 – 6,0 m, Länge 8,0 m, Seitenabstand 1,5 m = Nein
Aber folgender Hinweis: Es ist eine Parkfläche pro PKW von 15m²zulässig, plus angrenzender Schuppen
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 15“.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 6 |
Ja-Stimme(n): | 6 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 0 |
Beschluss 2:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Ernst-Anton-Straße/Bürgerstraße“ für den Abbruch der Bestandsimmobilien inkl. des ehemaligen Stalls/Waschküche sowie die Genehmigung für die Errichtung eines Carports für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 15“ zu erteilen
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 6 |
Ja-Stimme(n): | 6 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 0 |
Beschluss 3:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen für die Neuanlage einer Grundstückszufahrt mit einer Breite von 5,0 m für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 15“.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 6 |
Ja-Stimme(n): | 0 |
Nein-Stimme(n): | 6 |
Enthaltung(en): | 0 |
Begründung:
Dies entspricht nicht den Zielen des B-Plan-Entwurfs. Grundstückszufahrten sollen eine Breite von 4,0 m nicht überschreiten.
Aufgrund des § 22 GO war Herr Suhk von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Realisierung 2
Verlauf der Sachbearbeitung:
21.02.2020
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS SD
Termin: 21.02.2020
federf. Fachamt: Amt IV.0 - Bauamt
federf. Sachb.: Heike Wladow
05.10.2020 11:51:01 Wladow, Heike
bearb. Fachamt geändert: (offen) --> Amt IV.0 - Bauamt
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Christine Gade-Müller
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
20.10.2020 14:31:09 Gade-Müller, Christine
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Stellungnahme erstellen
20.10.2020 14:31:49 Gade-Müller, Christine
Status auf "Erledigt" gesetzt
Vermerk:
Stellungnahme versendet.
26.10.2020 09:50:55 Wladow, Heike
Status auf "Geprüft" gesetzt
26.10.2020 09:50:57 Wladow, Heike
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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88,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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867,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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81,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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679 kB
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