30.01.2020 - 10 1. die Aufhebung des B-Planes Nr. 11a für das G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der stellv. Bürgermeister Herr Bargon übernimmt aufgrund der Befangenheit von Herrn Suhk die Sitzungsleitung.

Herr Kühl vom Planungsbüro BSK erläutert anhand der beigefügten Präsentation die Abwägung der eingegangenen Stellungnahme der Unteren Forstbehörde und der Privatpersonen.

 

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Beschluss

Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 1. Aufhebung des B-Planes Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zwischen Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück d. Schule/KiTa/Hort, Fußweg von der Sachsenwaldstraße. zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstraße"

und zur

2. Aufstellung des B-Planes Nr. 11b für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zwischen Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Aumühle entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan zur 1. Aufhebung des B Planes Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zwischen Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort, Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstraße“ und 2. zur Aufstellung des B-Planes Nr. 11b für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zwischen Bürgerstraße u. Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeit eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet und der Adresse www.aumuehle.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

21

Ja-Stimme(n):

21

Nein-Stimme(n):

  0

Enthaltung(en):

  0

 

Aufgrund des § 22 GO waren Herr Suhk und Herr Jeckstadt-Borchert von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

Herr Jeckstadt-Borchert betritt nach der Beratung des Tagesordnungspunktes um 21:10 Uhr wieder den Raum.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=48080&selfaction=print