26.05.2020 - 12 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt bei der Bauaufsicht gemäß § 15 Abs. 1 BauGB den Antrag auf Zurückstellung der Bauvoranfrage für den Neubau eines Gebäudes mit 3 Wohneinheiten mit untergeordneter Gewerbefläche für das Grundstück „Große Straße 16“ für die Dauer von 12 Monaten.

 

Begründet wird dies wie folgt:

Der Antrag soll zurückgestellt werden, weil die Gemeinde die Anzahl an Wohneinheiten in Bezug auf die Grundstücksgröße setzen möchte. Eine jetzige Genehmigung des Bauvorhabens könnte dem Ziel entgegenstehen, da noch nicht die Bezugsgröße bekannt ist und daher noch keine Einschätzung vorliegen kann, ob mehr als zwei Wohneinheiten zukünftig zulässig sind.
Ziel der ursprünglichen Planung war die Festsetzung von großen Baufeldern im Mischgebiet in der Großen Straße damit die Möglichkeit zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben besteht. Bei diesem Bauvorhaben ist keine abgeschlossene Gewerbeeinheit vorhanden, sondern nur ein integriertes Büro von 34 m² innerhalb einer Wohneinheit.

 


 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

5

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

2

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=52169&selfaction=print