27.08.2020 - 11 Haushaltssatzung nebst -plan der Stiftung Aumüh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Aumühle
- Datum:
- Do., 27.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt II.0 - Kämmerei und Liegenschaftsamt
- Bearbeitung:
- Ben Böttcher
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Aumühle genehmigt für das Jahr 2020 den anliegenden Haushalt nebst -plan und -anlagen der Stiftung Aumühle mit folgenden Änderungen aus dem Protokoll der Sitzung des Kuratoriums der Stiftung Aumühle vom 18.05.2020:
Beschluss 1:
Das Kuratorium der Stiftung Aumühle beschließt der Städtepartnerschaft Aumühle/Wohltorf – Mortagne-sur-Sèvre keinen Zuschuss für das Haushaltsjahr 2020 zu gewähren.
Beschluss 2:
Das Kuratorium der Stiftung Aumühle beschließt dem Sachsenwald SoundOrchester e.V. einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500,00 € für das Haushaltsjahr 2020 zu gewähren.
Ein Verwendungsnachweis ist zu erstellen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2020 in der HHSt. 14.1.33200.70000 einzuplanen.
Beschluss 3:
Das Kuratorium der Stiftung Aumühle beschließt der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Aumühle einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.600,00 € für das Haushaltsjahr 2020 zu gewähren.
Ein Verwendungsnachweis ist zu erstellen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2020 in der HHSt. 14.1.33200.70000 einzuplanen.
Beschluss 4:
Das Kuratorium der Stiftung Aumühle beschließt der VHS Aumühle und Wohltorf e.V. einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.300,00 € für das Haushaltsjahr 2020 zu gewähren.
Ein Verwendungsnachweis ist zu erstellen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2020 in der HHSt. 14.1.35000.70000 einzuplanen.
Beschluss 5:
Das Kuratorium der Stiftung Aumühle beschließt dem DRK – Ortsverein Aumühle e.V. einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € für das Haushaltsjahr 2020 zu gewähren.
Ein Verwendungsnachweis ist zu erstellen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2020 in der HHSt. 14.1.43900.70000 einzuplanen.
Beschluss 6:
Das Kuratorium der Stiftung Aumühle beschließt dem Runden Tisch Aumühle einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 300,00 € für das Haushaltsjahr 2020 zu gewähren.
Ein Verwendungsnachweis ist zu erstellen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2020 in der HHSt. 14.1.43900.70000 einzuplanen.
Beschluss 7:
Das Kuratorium der Stiftung Aumühle beschließt der Jugendfeuerwehr & Blaulicht-Minis Aumühle einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 125,00 € pro Teilnehmer aus Aumühle für das Haushaltsjahr 2020 zu gewähren. Die maximale Gesamtsumme dieses Zuschusses beträgt 875,00 €.
Ein Verwendungsnachweis ist nach Ablauf des Haushaltsjahres 2020 vorzulegen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2020 in der HHSt. 14.1.45100.70000 einzuplanen.
Beschluss 8:
Das Kuratorium der Stiftung Aumühle beschließt dem Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. (BdP), Stamm Sachsenwald Aumühle einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € für das Haushaltsjahr 2020 zu gewähren.
Ein Verwendungsnachweis ist nach Ablauf des Haushaltsjahres 2020 vorzulegen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2020 in der HHSt. 14.1.45100.70000 einzuplanen.
Beschluss 9:
Das Kuratorium der Stiftung Aumühle beschließt dem Verein für Kultur und Bildung in Aumühle e.V. (KuBA) zur Ausrichtung des Weihnachtsmarktes Aumühle einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.000,- € für das Haushaltsjahr 2020 zu gewähren, sofern der Antrag sofort gestellt wird.
Ein Verwendungsnachweis ist nach Ablauf des Haushaltsjahres 2020 vorzulegen.
Beschluss 10:
Das Kuratorium der Stiftung Aumühle beschließt den Senioren Aumühle einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.000,- € für das Haushaltsjahr 2020 zu gewähren.
Beschluss 11:
Das Kuratorium der Stiftung Aumühle beschließt dem Kreisjugendring keinen Zuschuss für das Haushaltsjahr 2020 zu gewähren
Beschluss 12:
Das Kuratorium der Stiftung Aumühle beschließt, die Sanierung der Plattformabdichtung am Bismarckturm durchzuführen und wird hierfür die geplanten 15.000,- Euro im Haushalt 2020 bereitstellen.
Der Geschäftsführer wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Der Ausgleich der Teilhaushalte erfolgt über eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe bis zu max. 55,9 T€..
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
106,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
369,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
833,4 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
493,4 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
238,6 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
426,1 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
265,9 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
207,2 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
771,1 kB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
210 kB
|
|||
|
11
|
(wie Dokument)
|
21 kB
|
|||
|
12
|
(wie Dokument)
|
436,5 kB
|
