24.09.2020 - 12 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 24.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Aufgrund des § 22 GO ist Herr Dr. Jantzen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er ist weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend. Herr Bastian übernimmt die Sitzungsleitung.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Bismarckallee 24“.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Variante 1: Ist eine zweigeschossige Wohnbebauung auf den Flurstücken 1222 und 1223 mit der geplanten gemeinsamen Erschließung an der westlichen Grundstücksgrenze mit einem Gefälle von 18% zulässig?
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 6 |
Ja-Stimme(n): | 5 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 1 |
- Variante 2: Ist eine zweigeschossige Wohnbebauung auf dem Flurstück 1222 mit der geplanten Erschließung mit zulässig?
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 6 |
Ja-Stimme(n): | 4 |
Nein-Stimme(n): | 1 |
Enthaltung(en): | 1 |
- Variante 3: Ist eine zweigeschossige Wohnbebauung auf dem Flurstück 1223 mit der geplanten Erschließung mit einer Zufahrt über den Wanderweg zulässig, unter der Voraussetzung, dass ein Baumgutachten für den Baum 1 die Genehmigungsfähigkeit bescheinigt?
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 6 |
Ja-Stimme(n): | 4 |
Nein-Stimme(n): | 1 |
Enthaltung(en): | 1 |
- Variante 4: Ist eine zweigeschossige Wohnbebauung auf dem Flurstück 1223 mit einer Zufahrt über das Flurstück 1222 parallel zum Wanderweg zulässig, unter der Voraussetzung, dass ein Baumgutachten für den Baum 1 die Genehmigungsfähigkeit bescheinigt?
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 6 |
Ja-Stimme(n): | 0 |
Nein-Stimme(n): | 5 |
Enthaltung(en): | 1 |
Die Zustimmung zu den jeweiligen Varianten beinhaltet auch die Zustimmung zu den notwendigen Baumfällmaßnahmen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung "Alte Hege".
Die unter 1., 2. und 3. aufgeführten Varianten wären möglich.
Realisierung 2
Verlauf der Sachbearbeitung:
30.10.2020
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS SD
Termin: 30.10.2020
federf. Fachamt: Amt IV.0 - Bauamt
federf. Sachb.: Heike Wladow
02.11.2020 16:52:32 Wladow, Heike
bearb. Fachamt geändert: (offen) --> Amt IV.0 - Bauamt
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Christine Gade-Müller
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
03.11.2020 13:50:44 Gade-Müller, Christine
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Stellungnahme erstellen.
03.11.2020 13:50:54 Gade-Müller, Christine
Status auf "Erledigt" gesetzt
Vermerk:
Stellungnahme versendet.
03.11.2020 13:51:54 Gade-Müller, Christine
Vermerk:
Stellungnahme erstellen und Vorlage für GV anfertigen bzgl. des Wegerechtes.
03.11.2020 13:52:06 Gade-Müller, Christine
Vermerk:
Stellungnahme versendet.
09.11.2020 09:40:46 Wladow, Heike
Status auf "Geprüft" gesetzt
09.11.2020 09:40:49 Wladow, Heike
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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2
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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741,1 kB
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