29.09.2020 - 9 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dassendorf
- Datum:
- Di., 29.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gemeindevertreter Fey verlässt aufgrund § 22 GO den Sitzungsraum.
Frau Bürgermeisterin Falkenberg erläutert die Vorlage. Die Gemeindevertretung habe per Beschluss den Planungsbereich festzulegen. Es bestünden mehrere Möglichkeiten, die es abzuwägen gelte. Der weitergehende Beschluss wäre, den Plangeltungsbereich über die gesamte Fläche zu legen, so wie in der Vorlage angegeben. Alternativ wäre auch denkbar, der Plangeltungsbereich ausschließlich für die Erweiterung des Betriebsgeländes samt eines Auffahrtsbereiches zum hinteren verbleibenden Grundstücksbereiches vorzusehen. Der Vorteil der letztgenannten kleineren Lösung wäre, dass die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Bauleitplanverfahren über die weitere Festsetzung für die Nutzung des hinteren Teils entscheiden könne.
In der sich anschließenden Diskussion wird die Verkleinerung des Planungsgeltungsbereiches favorisiert und der Beschlussvorschlag dahingehend verändert.
Beschluss
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet: „Südlich der B 207, Im Dorfe (Gewerbe- u. Mischgebiet)“ soll durch die 8. Änderung für den Bereich: "Östlich Steinberg, zwischen Steinberg Nr. 7 und Nr. 9 (Teilfläche des Flurstückes 44/8 der Flur 5)" überplant werden. Planungsziel ist die Ausweisung einer Mischgebietsfläche für eine Betriebserweiterung. Der Geltungsbereich wird auf die Betriebserweiterungsfläche samt Durchfahrt angepasst.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Stadtplanungsbüro beauftragt werden.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB abgesehen, weil die Aufstellung des Planes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll.
Realisierung 2
Verlauf der Sachbearbeitung:
03.10.2020
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS SD
Termin: 03.10.2020
federf. Fachamt: Amt IV.0 - Bauamt
federf. Sachb.: Marco Haralambous
07.10.2020 11:41:25 Haralambous, Marco
bearb. Fachamt geändert: (offen) --> Amt IV.0 - Bauamt
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Christine Gade-Müller
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
Auftrag:
Achtung geänderter Beschluss.. z.w.B..
08.10.2020 07:49:29 Gade-Müller, Christine
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Beschlussauszug an Frau Meins weiterleiten für die Bekanntmachung
08.10.2020 07:50:01 Gade-Müller, Christine
Status auf "Erledigt" gesetzt
09.10.2020 14:25:34 Haralambous, Marco
Status auf "Geprüft" gesetzt
09.10.2020 14:25:37 Haralambous, Marco
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
118,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
176,3 kB
|
