29.09.2020 - 9 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gemeindevertreter Fey verlässt aufgrund § 22 GO den Sitzungsraum.

 

Frau Bürgermeisterin Falkenberg erläutert die Vorlage. Die Gemeindevertretung habe per Beschluss den Planungsbereich festzulegen. Es bestünden mehrere Möglichkeiten, die es abzuwägen gelte. Der weitergehende Beschluss wäre, den Plangeltungsbereich über die gesamte Fläche zu legen, so wie in der Vorlage angegeben. Alternativ wäre auch denkbar, der Plangeltungsbereich ausschließlich für die Erweiterung des Betriebsgeländes samt eines Auffahrtsbereiches zum hinteren verbleibenden Grundstücksbereiches vorzusehen. Der Vorteil der letztgenannten kleineren Lösung wäre, dass die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Bauleitplanverfahren über die weitere Festsetzung für die Nutzung des hinteren Teils entscheiden könne.

 

In der sich anschließenden Diskussion wird die Verkleinerung des Planungsgeltungsbereiches favorisiert und der Beschlussvorschlag dahingehend verändert.

 

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Beschluss

Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet: „Südlich der B 207, Im Dorfe (Gewerbe- u. Mischgebiet)“ soll durch die 8. Änderung für den Bereich: "Östlich Steinberg, zwischen Steinberg Nr. 7 und Nr. 9 (Teilfläche des Flurstückes 44/8 der Flur 5)" überplant werden. Planungsziel ist die Ausweisung einer Mischgebietsfläche für eine Betriebserweiterung. Der Geltungsbereich wird auf die Betriebserweiterungsfläche samt Durchfahrt angepasst.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Stadtplanungsbüro beauftragt werden.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB abgesehen, weil die Aufstellung des Planes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

16

Ja-Stimme(n):

13

Nein-Stimme(n):

  0

Enthaltung(en):

  3

 

Gemäß § 22 GO war Gemeindevertreter Fey von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

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Realisierung 2

Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

03.10.2020   

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS SD

Termin: 03.10.2020

federf. Fachamt: Amt IV.0 - Bauamt

federf. Sachb.: Marco Haralambous

 

07.10.2020  11:41:25    Haralambous, Marco 

bearb. Fachamt geändert: (offen) --> Amt IV.0 - Bauamt

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Christine Gade-Müller

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

Auftrag:

Achtung geänderter Beschluss.. z.w.B..

 

08.10.2020  07:49:29    Gade-Müller, Christine 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Beschlussauszug an Frau Meins weiterleiten für die Bekanntmachung

 

08.10.2020  07:50:01    Gade-Müller, Christine 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

09.10.2020  14:25:34    Haralambous, Marco 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

09.10.2020  14:25:37    Haralambous, Marco 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=57078&selfaction=print