27.10.2020 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Reduzieren

Wortprotokoll

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Befreiungsantrag auf Verzicht auf Ersatzpflanzung von 2 Birken für das Grundstück „Eichhörnchenweg 14/14a“.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

3

Nein-Stimme(n):

3

Enthaltung(en):

0

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zu nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB, dass die beiden Birken nicht innerhalb der Birkenreihe oder am Ende der Birkenreihe gepflanzt werden müssen. Der Eigentümer hat stattdessen zwei einheimische Laubbäume an einem anderen Standort auf seinem Grundstück „Eichhörnchenweg 14/14a“ zu pflanzen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Die beiden Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 - 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt haben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

4

Nein-Stimme(n):

2

Enthaltung(en):

-


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Engljähringer von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; Sie war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Befreiungsantrag auf Verzicht auf Ersatzpflanzung von 2 Birken für das Grundstück „Eichhörnchenweg 14/14a“.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

3

Nein-Stimme(n):

3

Enthaltung(en):

0

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zu nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB, dass die beiden Birken nicht innerhalb der Birkenreihe oder am Ende der Birkenreihe gepflanzt werden müssen. Der Eigentümer hat stattdessen zwei einheimische Laubbäume an einem anderen Standort auf seinem Grundstück „Eichhörnchenweg 14/14a“ zu pflanzen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Die beiden Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 - 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt haben.

 

 

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=57966&selfaction=print