20.04.2021 - 7 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Kuhkoppe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 20.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
TEXT - TEIL B l. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
Die textliche Festsetzung Ziffer 3.3 zu den Mindestabständen von Garagen/Carports/Stellplätzen, wird diskutiert, ob die Ausnahmeregelung nur für Stellplätze oder auch für Garagen/Carports gelten soll.
Der Satz „Wenn die örtliche Gegebenheit das nicht hergibt, kann eine Ausnahme von der Regelung getroffen werden.“ wird gestrichen.
3.3 Für Garagen, Carports und Stellplätze ist zur Straßenbegrenzungslinie ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten. Zu den seitlichen Grundstücksgrenzen ist ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Wenn die örtliche Gegebenheit das nicht hergibt, kann eine Ausnahme von der Regelung getroffen werden.
TEXT TEIL B - lI. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 84 LBauO)
Die textliche Festsetzung Ziffer 7 zu Staffelgeschossen wird diskutiert. BSK wird gebeten die Anmerkung zu Staffelgeschossen zu optimieren.
Gestrichen wird Ziffer 7: Der zurücktretende Versatz der Außenwand eines Staffelgeschosses ist an allen Seiten des Gebäudes auszuführen. Der Versatz muss größer als 1,50 m sein.
Ziffer 7 soll lauten: Bei Staffelgeschossen vergrößert sich der Mindestabstand bei zweigeschossigen aufgehenden Wänden auf 6,50 m zur Grundstücksgrenze.
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegenden Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Kuhkoppel" für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hünengrab" mit folgenden Änderungen zu verwenden:
Text Teil B, I. Planungsrechtliche Festsetzungen, Ziffer 3.3 wird ersetzt durch:
3.3 Für Garagen, Carports und Stellplätze ist zur Straßenbegrenzungslinie ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten. Zu den seitlichen Grundstücksgrenzen ist ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.
Text Teil B, II. Örtliche Bauvorschriften, Ziffer 7 wird ersetzt durch:
7: Bei Staffelgeschossen vergrößert sich der Mindestabstand bei zweigeschossigen aufgehenden Wänden auf 6,50 m zur Grundstücksgrenze.
Realisierung 2
Verlauf der Sachbearbeitung:
06.05.2021
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS SD
Termin: 06.05.2021
federf. Fachamt: Amt IV.0 - Bauamt
federf. Sachb.: Marco Haralambous
07.05.2021 11:35:38 Haralambous, Marco
bearb. Fachamt geändert: (offen) --> Amt IV.0 - Bauamt
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Christine Gade-Müller
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
Auftrag:
z.w.B..
07.05.2021 13:02:31 Gade-Müller, Christine
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Vorlage für GV angefertigt.
07.05.2021 13:02:35 Gade-Müller, Christine
Status auf "Erledigt" gesetzt
11.05.2021 07:47:53 Haralambous, Marco
Status auf "Geprüft" gesetzt
11.05.2021 07:47:54 Haralambous, Marco
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,8 MB
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322,7 kB
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446,8 kB
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2,2 MB
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