12.08.2021 - 12 Halbjährlicher Bericht des Bürgermeisters über ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung berichtet der Bürgermeister halbjährlich der Gemeindevertretung über die geleisteten, unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

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