15.05.2014 - 8 Änderung Bebauungsplan Nr. 7 "Bismarckallee 22...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 15.05.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Für die Erstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 sind die Beauftragung eines Vermessungsbüros zur Erstellung einer Vermessungsunterlage sowie die Beauftragung eines Biologen für eine faunistische Potentialanalyse notwendig.
Die Kostenübernahmeerklärung an die Eigentümerin wird verschickt.
Eine Betretungserlaubnis für das Grundstück Bismarckallee 22 wurde für das Planungsbüro, für den Biologen und das Vermessungsbüro von der Eigentümerin erteilt.
Der Steigung des angrenzenden Katzenstieges soll verringert werden. Dies ist nach früheren Untersuchungen nur möglich, wenn der Weg verbreitert wird. Der Bürgermeister wurde diesbezüglich mit den Überlegungen beauftragt. Im Oktober 2010 gab es ein Schreiben des Maklers im Auftrag der Eigentümerin, die diesen Streifen der Gemeinde kostenlos angeboten hat mit der Maßgabe, dass die Gemeinde die Formalien übernimmt, d. h. Grundbucheinträge, Vermessung und Zaunerneuerung.
Die Angelegenheit wurde zunächst an den Umweltausschuss übergeben, der beschloss, dass doch der Bauausschuss zuständig ist.
Es sollen nun zügige Verhandlungen mit der Eigentümerin erfolgen, damit der erweiterte Weg zusammen mit dem Grundstück vermessen werden kann. Das Grundstück wird bereits anderweitig zum Verkauf angeboten.
Es ist angedacht, an den steilen Stellen die Trasse abzufangen, z. B. durch Einbringen von Traversen und durch Auffüllung und entsprechende Maßnahmen.
Es wird diskutiert.
Der Vorsitzende verliest auszugsweise ein Schreiben der Eigentümerin.
Der Vorsitzende wird beim Amt in Dassendorf nachfragen, ob eine Vermessung erforderlich ist.
Anmerkung zu Protokoll: Eine Vermessung ist grundsätzlich bei der Aufstellung von
B-Plänen erforderlich, damit für die Bearbeitung aktuelle verlässliche Daten vorliegen.
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beauftragung eines Planers.
Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt über die Dringlichkeit der Beauftragung eines Planers für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 zur Kenntnis. Die Planung soll eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung verhindern. Das Grundstück kann ansonsten mit Beendigung der Veränderungssperre zum 30. Juni 2015 bebaut werden, ohne dass die Gemeinde Aumühle weiteren Einfluss auf die Bebaubarkeit hat.
Der Bürgermeister wird beauftragt ein Planungsbüro zu beauftragen.
