03.09.2015 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss 1:
 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung einer geschützten Baumgruppe, bestehend aus drei Birken, auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 10“.

 

Abstimmungsergebnis:Stimmberechtigt:7

Ja-Stimme(n):4

Nein-Stimme(n):1

Enthaltung(en):2

Beschluss 2:

 

Der Eigentümer des Grundstückes „Eichhörnchenweg 10wird von der Leistung folgender Ersatzpflanzungen befreit Es sind einheimische Laubbäume auf seinem Grundstück zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle. Die beiden Bäume sind als Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit einem Stammumfang von mindestens 18 - 20 cm in 100 cm Höhe zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung muss den Anforderungen der Qualitätsbestimmungen des Bundes Deutscher Baumschulen entsprechen. Die Ersatzpflanzung ist innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Fällens vollständig vorzunehmen und nachzuweisen (Kaufbeleg, Fotos).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

0

 

Nein-Stimme(n):

6

 

Enthaltung(en):

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=9464&selfaction=print