03.09.2015 - 12 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Nachtrag zur Baugenehmigung vom 11.08.2010, bereits verlängert 2013, für die Umnutzung des alten Postgebäudes zu Wohnzwecken auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 22“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für den Nachtrag zur Baugenehmigung von 2010 für das Grundstück „Emil-Specht-Allee 22“ zu erteilen.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=9465&selfaction=print