03.09.2015 - 7 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

 

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung der gem. B-Plan Nr. 2 geschützten Rotbuche auf dem Grundstück Eichenweg 2.

 

Für die zu fällende Rotbuche ist eine Ersatzpflanzung von zwei Bäumen auf dem Grundstück Eichenweg 2 vorzunehmen. Als Ersatzpflanzung sind ein einheimischer Laubbaum und eine Kiefer zu pflanzen. Einer der beiden Bäume ist im Vorgarten anzupflanzen. Die Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle. Die beiden Bäume sind als Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit einem Stammumfang von mindestens 18-20 cm in 100 cm Höhe zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung muss den Anforderungen der Qualitätsbestimmungen des Bundes Deutscher Baumschulen entsprechen.

Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Fällens vollständig vorzunehmen und nachzuweisen (Fotos, Kaufbeleg).
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

0

 

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Anlagen zur Vorlage