10.09.2015 - 13 Allgemeine Bedingungen zur Anmietung der Räume ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, ergänzend zur Satzung der Gemeinde Aumühle über die Benutzung der Räume und des Gartens des Rathauses der Gemeinde (Benutzungsordnung) die Satzung „Allgemeine Bedingungen zur Anmietung der Räume des Rathauses und des Rathausgartens der Gemeinde Aumühle (Allgemeine Mietbedingungen)“ zu erlassen.

 

Die Tagespauschalen gem. §11 Abs. 1 für das Anmieten werden wie folgt festgelegt und in die Satzung aufgenommen:

  1. für das Rathaus300,00 Euro/Tag
  2. für den Rathausgarten200,00 Euro/Tag
  3. für das Rathaus einschl. Rathausgarten500,00 Euro/Tag

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, vor Bekanntmachung und somit dem Inkrafttreten

dieser Satzung vom LLUR geforderte, notwendige Änderungen und Ergänzungen an den allgemeinen Mietbedingungen vorzunehmen, soweit der Sinn und der Zweck dieser

Satzung gewahrt werden.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

17

 

Ja-Stimme(n):

15

 

Nein-Stimme(n):

  1

 

Enthaltung(en):

  1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=9621&selfaction=print