Beschlussvorlage - 03/004/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Dassendorf, Kreuzhornweg 37 a
Fällung eines Baumes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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02.11.2021
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Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällung eines Baumes (Buche) sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4/2. Änderung Bebauungsplan Nr. 1.4 bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen (TEIL B – TEXT Ziffer 3.0)“ auf dem Grundstück „Kreuzhornweg 37 a“, zu erteilen. Eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm soll auf dem Grundstück
„Kreuzhornweg 37 a“ erfolgen. Als Ersatzpflanzung ist ein einheimischer Laubbaum vorzunehmen.
Sachverhalt
Es wird ein Antrag auf Fällung eines Baumes (Buche) auf dem Grundstück „Kreuzhornweg 37 a“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 1.4 – 2. Änderung der Gemeinde Dassendorf.
Hierzu wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4/2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ beantragt.
Der Antragsteller*in wurde seitens des Ordnungsamtes darauf hingewiesen, dass ein Baumgutachten erforderlich ist (siehe Vermerk v. 12.10.2021).
Das Bauamt hatte ebenfalls darauf hingewiesen, dass zur Beratung und Beschlussfassung ein Baumgutachten erforderlich sei.
Aufgrund der Maße des Baumes, ist eine weitere Klärung bei der „Unteren Naturschutzbehörde“ des Kreises Herzogtum Lauenburg, gegebenenfalls erforderlich.
Bemerkung
Lt. Bebauungsplan Nr. 1.4 (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00) ist der fortfallende Baumbestand durch Neuanpflanzung zu ersetzen. Demnach ist eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm, auf dem Grundstück
„Kreuzhornweg 37 a“ nach zu pflanzen. Es ist jedoch nicht festgesetzt, welche Baumart nach zu pflanzen ist. Es wird empfohlen, einen einheimischen Laubbaum als Ersatzpflanzung vorzunehmen.
