Beschlussvorlage - 12/012/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperationsvereinbarung für das Nachbarschaftsforum zwischen Bille und Glinder Au
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Katrin Haralambous
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Koordinierungsausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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17.11.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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09.12.2021
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Beschlussvorschlag
Der Personal- und Koordinierungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt die Kooperationsvereinbarung für das Nachbarschaftsforum zwischen Bille und Glinder Au in der vorliegenden Fassung und ermächtigt den Bürgermeister diese zu unterzeichnen.
Sachverhalt
Der Bezirk Hamburg-Bergedorf, die Kommunen des gemeinsamen Mittelzentrums Reinbek, Glinde und Wentorf bei Hamburg sowie die Nachbarkommunen Barsbüttel, Oststeinbek, Aumühle, Wohltorf und Börnsen möchten Zukunftsfragen ihrer Stadt-, Verkehrs- und Freiraumentwicklung gemeinsam erörtern und entwickeln.
Dies bedarf einer stetigen Abstimmung und eines verbindlichen Rahmens, um gemeinsame grenzübergreifende Projekte zu initiieren, Vorhaben zu definieren und Maßnahmen festzulegen, die eine nachhaltige flächensparende und zukunftsorientierte Raumentwicklung unserer Region unterstützen.
Die Zusammenarbeit aller Beteiligten soll gleichberechtigt, vertrauensvoll und transparent erfolgen.
Weitere Vorteile der Kooperationsvereinbarung sind bitte der Anlage zu entnehmen.
Es soll ein externes Büro mit den Aufgaben des Regionalmanagers beauftragt werden, um u.a. die Vereinbarung am Laufen zu halten und die Neutralität zu wahren. Die Kosten des Regionalmanagers sind aus Fördermitteln der AktivRegion zu 50 % förderfähig. Die Fördermittel sind beantragt, eine Entscheidung steht jedoch noch aus. Die angesetzten Kosten beinhalten somit keine Fördermittel. Die benötigten Haushaltsmittel werden für den Haushalt 2022 eingeworben.
Die kommunale Planungshoheit bleibt unberührt, ebenso auch die formellen Verfahren z.B. nach dem BauGB.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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538,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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499,3 kB
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