Berichtsvorlage - 12/011/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Aumühle bietet derzeit seinen Beschäftigten nur den Zuschuss zu den Vermögenswirksamen Leistungen (VWL) in Höhe von monatlich 6,65 Euro an, wenn die Beschäftigten einen entsprechenden Vertrag vorlegen. Für diesen Betrag fallen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer*innen Steuern und Sozialabgaben an.

 

Eine sinnvolle Alternative zu VWL-Fonds- oder Bank- und Bausparplänen ist die betriebliche Altersversorgung (bAV), auf die jede*r Arbeitnehmer*in einen gesetzlichen Anspruch hat. Denn anders als bei klassischen Formen der VWL fließen bei der Entgeltumwandlung die Beiträge direkt aus dem Bruttogehalt und sind damit steuer- und sozialversicherungsfrei. Aufgrund der Öffnungsklausel im kommunalen Entgeltumwandlungstarifvertrag kann der entsprechende Betrag auch für eine in Form der Entgeltumwandlung durchgeführte betriebliche Altersversorgung genutzt werden.

 

Der KAV hat in seinem Rundschreiben A9/2009 die Förderung der freiwilligen Altersversorgung / Entgeltumwandlung über die Aufstockung der vermögenswirksamen Leistung ermöglicht.

 

Der Vorstand des KAV hat folgenden Beschluss gefasst:

„Es wird übertariflich eine Aufstockung der vermögenswirksamen Leistungen um 6,65 € zugelassen, falls der/die Beschäftigte insgesamt eine Entgeltumwandlung in Höhe von mindestens monatlich 70,00 € durchführt.“

 

Das bedeutet, die Gemeinde Aumühle kann für eine betriebliche Altersvorsorge inklusive VWL einen Zuschuss von bis zu 13,30 Euro monatlich gewähren.

Diese Vorgehensweise erspart der Gemeinde Aumühle Sozialabgaben, ist kostenneutral und erhöht die Arbeitsgeberattraktivität.

 

Das Amt Hohe Elbgeest und die amtsangehörigen Gemeinden bieten derzeit nur den bAV-Durchführungsweg über die Sparkassen Pensionskasse und über eine Direktversicherung bei der Provinzial an, da bei diesen Durchführungswegen für den kommunalen Arbeitgeber so gut wie kein Verwaltungsaufwand entsteht.

Die Gemeinde Aumühle hat trotz der Verdoppelung der VWL wegen verminderter Aufwendungen an Sozialversicherungsbeiträgen im Ergebnis monatlich gespart.

Basis dieser so genannten Win-Win-Situation ist das Ende 2007 verabschiedete Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung, wonach die Entgeltumwandlung bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung zeitlich unbegrenzt steuer- und sozialabgabenfrei gestellt worden ist. Im Durchschnitt haben die Beschäftigten bei der Entgeltumwandlung danach nur einen Nettoaufwand von ca. 50% ihres tatsächlichen Vorsorgebeitrages. Zudem spart der Arbeitgeber auf den Umwandlungsbetrag ca. 20% anteilige Sozialabgaben.

 

Fiktive Verdienstabrechnung zur Verdeutlichung der Senkung der Arbeitgeber-Kosten

Steuerklasse 1

bisher ohne VWL

bisher mit VWL

Neu
mit VWL-BAV Kombi

Bruttogehalt

                       3.000,00 €

          3.000,00 €

             3.000,00 €

AG Zuschuss VWL

 

                 6,65 €

                  13,30 €

Entgeltumwandlung

 

 

                  83,30 €

Gesamtbrutto

                       3.000,00 €

          3.006,65 €

             2.930,00 €

Steuer/Kirchensteuer

                         476,98 €

             478,97 €

                471,44 €

Sozialabgaben/AG Kosten

                         626,13 €

             627,47 €

                612,08 €

ges. Netto

                       1.896,89 €

          1.900,21 €

             1.846,48 €

VBL Umlage

                           54,30 €

               54,30 €

                  54,30 €

VWL Überweisung

 

               40,00 €

                       -  

Auszahlungsbetrag

                       1.842,59 €

          1.805,91 €

             1.792,18 €

Nettodifferenz für AN

 

-              36,68 €

-                 13,73 €

 

 

 

bAV 83,30 €

AG Kosten Gesamt

                       3.680,43 €

          3.688,42 €

             3.679,68 €

Kostendifferenz für AG

 

-          7,99 €

               +  8,74 €

 

Folgende Vorgehensweise ist geplant

 

Die Gemeinde Aumühle wird den Beschäftigten die Aufstockung der vermögenswirksamen Leistung um 6,65 € anbieten, falls die Beschäftigten insgesamt eine Entgeltumwandlung Altersvorsorge bei der Sparkassen Pensionskasse oder der Provinzial Direktversicherung von mindestens 70,00 € monatlich abschließen, damit also einen Vertrag über einen Beitrag von 83,30 €. (2 x 6,65 Euro + 70,00 Euro).

Diesen Vorteil können auch Beschäftigte mit Bestandsverträgen nutzen und zukünftig die VWL in eine bAV umwandeln. Der Betreuer der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg übernimmt die weitere Beratung der Beschäftigten. Die Koordination der Beratungen übernimmt Anja Wulff-Michalski aus dem Hauptamt.

 

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