Beschlussvorlage - 01/018/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt, die gemeindliche Aufgabe der Jugendarbeit ab dem 01.01.2022 auch für die Gemeinden Aumühle und Wohltorf gemäß § 5 der Amtsordnung zu übernehmen und stimmt den Übertragungsbeschlüssen der Gemeinden Aumühle und Wohltorf zu. Raum- und Sachkosten werden durch die Gemeinden Aumühle und Wohltorf getragen.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretungen der Gemeinden Aumühle und Wohltorf haben mit Beschluss vom 02.09.2021 sowie vom 14.09.2021 die Übertragung der gemeindlichen Aufgabe der Jugendarbeit an das Amt Hohe Elbgeest gem. § 5 Amtsordnung beschlossen. Es bedarf eines Beschlusses des Amtsausschusses, dass die Übertragung der Aufgabe auch angenommen werden soll.

 

Die notwendigen Anpassungen im Stellenplan sind eingearbeitet, finanzielle Auswirkungen sind in die Personalkostenberechnung eingeflossen. Eine Finanzierung erfolgt über die Amtsumlage. Die bislang getätigten Erstattungen an die Gemeinden Aumühle und Wohltorf für die Nichtinanspruchnahme der Leistung entfällt zukünftig.

 

Zu beachten ist bei einer Abstimmung, dass aufgrund § 5 Abs. 3 AO nur die Mitglieder des Amtsausschusses stimmberechtigt sind, deren Gemeinden die Aufgaben auf das Amt übertragen haben bzw. übertragen wollen. Nicht stimmberechtigt wäre daher die Gemeinde Wiershop

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

 

Deckung / Bemerkung:

 

Die Kosten der Jugendarbeit werden im Abschnitt 46000 des Amtshaushaltes nachgewiesen und durch die Gemeinden, die diese Aufgabe an das Amt übertragen haben, im Rahmen der Amtsumlage getragen.

Loading...