Beschlussvorlage - 13/008/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Nutzungsänderung der Garage in eine Küche für das Grundstück „Außenschlag 5a“.

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für die Nutzungsänderung der Garage in eine Küche für das Grundstück „Außenschlag 5a“. Beim Vergleich der ursprünglichen Baugenehmigung mit den neu eingereichten Unterlagen wird ersichtlich, dass die Trennwand zwischen der alten Küche entfernt wird und damit der Wohn- und Arbeitsbereich vergrößert.

 

Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, sodass das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit nach § 34 BauGB sind gegeben, da die Garage nicht an der Grundstücksgrenze steht und die Nachbarbebauung auf den Grundstücken „Außenschlag 3 und 7a+b“ einen geringeren Abstand zur vorderen Grundstücksseite aufweisen. Gemäß dem Antragsunterlagen wurde die Garage der anderen Doppelhaushälfte „Außenschlag 5b“ bereits im Jahr 2000 zu einem Aufenthaltsraum umgewandelt.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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