Beschlussvorlage - 12/024/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre für das Gebiet der 2. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“ zum Bauantrag „Neubau eines Zweifamilienhauses mit einer Gewerbeeinheit“ für das Grundstück „Große Straße 16“

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit einer Gewerbeeinheit dem Grundstück „Große Straße 16“ die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Billenkamp“ zu erteilen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit einer Gewerbeeinheit für das Grundstück „Große Straße 16“.

Zuletzt wurde das Bauvorhaben in der Sitzung am 10.08.2021 im Bauausschuss beraten, Vorlage 12/051/2021-1. Aufgrund einer Vielzahl von kleineren Änderungen musste ein neuer Bauantrag eingereicht werden.

Die Planungsziele für die 2. Änd. B-Plan 9 werden durch die veränderten Planunterlagen nicht negativ beeinträchtigt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Loading...