Beschlussvorlage - 12/004/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung der Stellplätze auf dem Grundstück „Otternweg 8“ zu erteilen.

Eine spätere Errichtung eines Carports oder einer Garagen auf der Stellplatzfläche ist zum Erhalt der geschützten Eiche nicht möglich.

 

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Antrag für die Errichtung eines Stellplatzes mit den Maßen 6,0 m x 4,17 m für das Grundstück „Otternweg 8“.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Im Bebauungsplan ist eine GRZ 1 von 0,15 festgesetzt. Im Text Teil B ist bei den planungsrechtlichen Festsetzungen und Ziffer 3 folgendes festgesetzt:

Das Grundstück „Otternweg 8“ hat derzeit keine Grundstückszufahrt oder einen Stellplatz, da sich diese nach der Grundstücksteilung im Bereich der neuen Zufahrt des Pfeifenstielgrundstückes „Otternweg 8a“ befinden. Der geplante Stellplatz befindet sich im Kronenbereich einer Eiche. Da aber im gesamten vorderen Grundstücksbreich Bäume vorhanden sind, besteht keine Möglichkeit die Stellplätze außerhalb eines Kronenbereiches eines Baumes zu errichten. Eine Errichtung im hinteren Grundstücksbereich ist nicht möglich, da dort ein Hünengrab vorhanden ist.

Den Bauherren ist bewußt, dass sie an dem geplanten Standort kein Carport oder eine Garage errichten können. Die Vorgaben des Bestandsplanes Nr. 2 werden ansonsten eingehalten.

Da die 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 noch nicht rechtswirksam ist, sind die dortigen Festsetzungen nicht zu berücksichtigen. Diese könnten aufgrund des Baumbestandes auch nicht eingehalten werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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